Global Flat Matching Platform
Nutzungsbedingungen der STAYERA-Plattform
Diese Nutzungsbedingungen regeln die Verwendung des STAYERA-Dienstes.
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Artikel 1 (Zweck)
Diese Nutzungsbedingungen regeln die Rechte, Pflichten und Verantwortlichkeiten zwischen Webpreme (nachfolgend „Unternehmen") und seinen Mitgliedern in Bezug auf die Nutzung des Online-Plattformdienstes STAYERA (nachfolgend „Plattform").
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Artikel 2 (Begriffsbestimmungen)
Die in diesen Nutzungsbedingungen verwendeten Begriffe sind wie folgt definiert.
- 1. Dienst: Bezeichnet alle Dienstleistungen, die das Unternehmen den Mitgliedern über seine Website oder mobile Anwendung bereitstellt, einschließlich des Unterkunfts- und Erlebnis-Matching-Dienstes (nachfolgend „Unterkunft usw.") sowie damit verbundene Dienste wie Beratung, Dolmetschen und Informationsbereitstellung.
- 2. Einzeldienst: Bezeichnet jeden einzelnen Dienst, den das Unternehmen den Mitgliedern bereitstellt. Die spezifischen Arten und Inhalte können gemäß den Betriebsrichtlinien des Unternehmens hinzugefügt oder entfernt werden.
- 3. Plattform: Bezeichnet die vom Unternehmen betriebene STAYERA-Website und mobile Anwendung.
- 4. Mitglied: Bezeichnet eine natürliche oder juristische Person, die diesen Nutzungsbedingungen zustimmt und die vom Unternehmen bereitgestellten Dienste nutzt, wie folgt in Flatmates und Gäste unterteilt.
- ① Flatmate: Ein Mitglied, das über die Plattform Unterkunfts- und sonstige Dienstleistungen für Gäste bereitstellt.
- ② Gast (Guest): Ein Mitglied, das über die Plattform Unterkunfts- und sonstige Dienstleistungen von Flatmates bucht und nutzt.
- 5. Benutzername (ID): Bezeichnet die vom Mitglied gewählte und vom Unternehmen genehmigte Kombination aus Buchstaben und Zahlen zur Identifizierung.
- 6. Passwort: Bezeichnet die vom Mitglied festgelegte Kombination aus Buchstaben und Zahlen zur Bestätigung der Identität und zum Schutz vertraulicher Informationen, oder einen automatisch generierten Authentifizierungscode.
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Artikel 3 (Wirksamkeit, Bekanntmachung und Änderung)
- ① Das Unternehmen gibt den Inhalt dieser Nutzungsbedingungen sowie Firmennamen, Vertreter, Geschäftsadresse und Kontaktinformationen über den Startbildschirm oder einen verlinkten Bildschirm bekannt.
- ② Das Unternehmen kann diese Nutzungsbedingungen im Rahmen des geltenden Rechts bei Bedarf ändern. Die Mitglieder bestätigen, dass Zusatzbedingungen, Nutzungsregeln und andere Richtlinien Bestandteil dieser Nutzungsbedingungen sind.
- ③ Das Unternehmen kann für bestimmte Dienste separate Zusatzbedingungen aufstellen oder ändern. Bei Widersprüchen gelten diese Nutzungsbedingungen vorrangig für mitgliedsbezogene Angelegenheiten und die Einzelbedingungen für servicebezogene Angelegenheiten.
- ④ Mitglieder müssen regelmäßig auf die Dienste des Unternehmens zugreifen, um Änderungen zu überprüfen. Das Unternehmen haftet nicht für Schäden durch fehlerhafte E-Mail-Adressen oder mangelnden Servicezugriff.
- ⑤ Bei Änderungen teilt das Unternehmen den Mitgliedern den geänderten Inhalt und das Inkrafttretensdatum mindestens 7 Tage vorher mit. Bei nachteiligen Änderungen wird 30 Tage im Voraus angekündigt und zusätzlich über Pop-up-Fenster benachrichtigt.
- ⑥ Wenn das Unternehmen deutlich darauf hingewiesen hat, dass das Ausbleiben eines Widerspruchs vor dem Inkrafttretensdatum als Zustimmung gilt, und das Mitglied keine ausdrückliche Ablehnung erklärt hat, gilt es als mit den geänderten Bedingungen einverstanden.
- ⑦ Stimmt ein Mitglied den geänderten Bedingungen nicht zu, kann es dem Unternehmen seine Ablehnung mitteilen und den Servicevertrag bis zum Tag vor dem Inkrafttretensdatum kündigen.
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Artikel 4 (Abschluss des Dienstleistungsvertrags)
- ① Ein Mitglied, das die Dienste nutzen möchte, muss die erforderlichen Angaben wahrheitsgemäß ausfüllen, zustimmen und einen Mitgliedschaftsantrag stellen. Der Vertrag kommt zustande, wenn das Unternehmen ihn genehmigt und das System die Vollendung der Registrierung anzeigt.
- ② Das Unternehmen genehmigt Mitgliedschaftsanträge grundsätzlich. Es kann jedoch die Anfrage in folgenden Fällen ablehnen oder aufschieben.
- 1. Wenn ein anderer als der eigene Name, ein fremder Name oder Daten einer anderen Person verwendet werden
- 2. Wenn die gemachten Angaben unwahre Informationen, Auslassungen oder Fehler enthalten
- 3. Wenn die Angaben mit denen eines bereits registrierten Mitglieds übereinstimmen
- 4. Wenn der Antragsteller unter 14 Jahre alt ist
- 5. Wenn der Antragsteller zuvor mit Nutzungseinschränkungen oder einem Ausschluss belegt wurde
- 6. Wenn der Antrag zu einem unzulässigen Zweck oder entgegen den Betriebsrichtlinien gestellt wird
- 7. Wenn das Unternehmen es nach vernünftigem Ermessen für erforderlich hält
- ③ Die Genehmigung eines Servicevertrags stellt keine Garantie dar, dass die Unterkunft oder zugehörige Informationen geltendem Recht entsprechen. Auch nach der Genehmigung kann das Unternehmen den Vertrag kündigen, wenn ein Verstoß festgestellt wird.
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Artikel 5 (Erbringung von Dienstleistungen)
- ① Das Unternehmen erbringt die folgenden Dienste; der spezifische Inhalt jedes Einzeldienstes wird in den jeweiligen Zusatzbedingungen festgelegt.
- 1. Plattformentwicklungs- und Betriebsdienste
- 2. Flatmate-Matching-Dienste einschließlich Unterkunftsbuchungsverwaltung und Abrechnung
- 3. Concierge-Dienste
- 4. Community-bezogene Dienste
- 5. Homestay-bezogene Dienste
- 6. Alle weiteren Dienste, die das Unternehmen zusätzlich bereitstellt oder im Rahmen von Partnerschaften mit Dritten anbietet
- ② Der Inhalt der erbrachten Dienste kann geändert werden; bei Änderungen benachrichtigt das Unternehmen die Mitglieder gemäß den festgelegten Methoden.
- ③ Das Unternehmen kann Mitgliedern, die einer Änderung nicht zustimmen, die Dienste vor der Änderung weiterhin bereitstellen. Ist dies nicht möglich, kann es den Dienst einstellen oder den Vertrag kündigen.
- ① Das Unternehmen erbringt die folgenden Dienste; der spezifische Inhalt jedes Einzeldienstes wird in den jeweiligen Zusatzbedingungen festgelegt.
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Artikel 6 (Rechte und Pflichten des Unternehmens)
- ① Das Unternehmen erbringt Dienste für Mitglieder ab dem Zeitpunkt des Abschlusses des Servicevertrags.
- ② Das Unternehmen hält geltendes Recht und diese Bedingungen ein und nimmt keine gegen die öffentliche Ordnung verstoßenden Handlungen vor.
- ③ Das Unternehmen ist bestrebt, kontinuierliche und stabile Dienste bereitzustellen.
- ④ Wenn das Unternehmen eine Meinung oder Beschwerde eines Mitglieds als berechtigt anerkennt, ergreift es geeignete Maßnahmen. Erfordert die Überprüfung des Sachverhalts erhebliche Zeit, benachrichtigt es das Mitglied über Grund und Zeitplan.
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Artikel 7 (Rechte und Pflichten der Mitglieder)
- ① Mitglieder können die vom Unternehmen bereitgestellten Dienste sowie Einzeldienste nutzen, denen sie zugestimmt haben.
- ② Mitglieder sind für die Verwaltung ihres Benutzernamens und Passworts verantwortlich und dürfen Dritten die Nutzung nicht gestatten.
- ③ Stellt ein Mitglied einen Missbrauch seiner Zugangsdaten oder eine Nutzung durch Dritte fest, muss es das Unternehmen unverzüglich benachrichtigen.
- ④ Mitglieder müssen geltendes Recht, diese Bedingungen, Nutzungshinweise sowie die vom Unternehmen übermittelten Informationen einhalten und dürfen die Geschäftstätigkeit nicht stören.
- ⑤ Mitglieder dürfen ihr Nutzungsrecht an den Diensten oder sonstige Rechtsstellungen nicht an Dritte übertragen, verschenken oder als Sicherheit bereitstellen.
- ⑥ Verstößt ein Mitglied gegen diesen Artikel, kann das Unternehmen alle oder Teile der Dienste einschränken oder aussetzen.
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Artikel 8 (Schutz personenbezogener Daten)
Das Unternehmen ist bestrebt, die personenbezogenen Daten der Mitglieder gemäß dem Gesetz zur Förderung der Nutzung von Informations- und Kommunikationsnetzen, dem Datenschutzgesetz und anderen anwendbaren Rechtsvorschriften zu schützen. Der Schutz und die Verwendung personenbezogener Daten richten sich nach den geltenden Rechtsvorschriften und der Datenschutzrichtlinie des Unternehmens.
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Artikel 9 (Geistiges Eigentum)
- ① Das Unternehmen erstellt und implementiert Betriebsrichtlinien zum Schutz des geistigen Eigentums; Mitglieder müssen diese Richtlinien einhalten.
- ② Alle Rechte an vom Unternehmen erstellten Werken (Marken, Dienstleistungsmarken, Logos, Zeichnungen usw.) und an den Diensten liegen beim Unternehmen.
- ③ Von Mitgliedern veröffentlichte Inhalte können in den Diensten, Werbemaßnahmen und Anzeigen erscheinen und im für die Dienstbereitstellung erforderlichen Umfang teilweise geändert, vervielfältigt oder bearbeitet werden.
- ④ Mitglieder erhalten durch das Unternehmen eine Nutzungserlaubnis und erwerben nicht das Eigentum oder Rechte des geistigen Eigentums an den Diensten.
- ⑤ Mitglieder dürfen Informationen aus der Dienstnutzung ohne vorherige Genehmigung nicht für kommerzielle Zwecke verwenden oder Dritten zur Nutzung überlassen.
- ⑥ Stellt ein Mitglied dem Unternehmen Materialien bereit, gewährt es eine unbefristete, gebührenfreie Nutzungslizenz. Diese Lizenz bleibt auch nach Kündigung des Servicevertrags bestehen.
- ⑦ Bei Verwendung bereitgestellter Materialien verbleiben die Rechte des geistigen Eigentums beim Mitglied. Das Mitglied garantiert, dass bereitgestellte Materialien keine Rechte Dritter verletzen.
- ⑧ Erhebt ein Dritter Einwände bezüglich Rechten des geistigen Eigentums, kann das Unternehmen alle Dienste für das betreffende Mitglied einstellen. Das Mitglied muss das Unternehmen schadlos halten und alle Schäden ersetzen.
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Artikel 10 (Verwendung von Cookies)
- ① Das Unternehmen kann im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit ohne vorherige Zustimmung Cookies an die Computer der Mitglieder senden und Mitgliederinformationen zu statistischen Daten zusammenstellen, die keine Identifizierung bestimmter Personen ermöglichen.
- ② Mitglieder können die Browsereinstellungen ihres Computers ändern, um Cookies abzulehnen oder davor zu warnen. Änderungen bei der Servicenutzung infolge geänderter Cookie-Einstellungen liegen in der Verantwortung des Mitglieds.
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Artikel 11 (Benachrichtigungen an Mitglieder)
- ① Benachrichtigungen des Unternehmens an Mitglieder erfolgen über die vom Mitglied angegebene E-Mail-Adresse, Mobiltelefonnummer, Adresse usw., sofern in diesen Bedingungen nichts anderes geregelt ist.
- ② Bei Benachrichtigungen an alle Mitglieder kann das Unternehmen durch Veröffentlichung auf dem Startbildschirm oder dem Schwarzen Brett die Benachrichtigung ersetzen. Bei wichtigen Angelegenheiten muss auf mindestens zwei Wegen benachrichtigt werden.
- ③ Mitglieder müssen erreichbare Kontaktdaten angeben und diese aktuell halten. Bei Versäumnis werden sie nicht vor Nachteilen aus ausbleibenden Benachrichtigungen geschützt.
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Artikel 12 (Einschränkung der Servicenutzung)
- ① Verstößt ein Mitglied gegen geltendes Recht, diese Bedingungen oder Betriebsrichtlinien, kann das Unternehmen die Aussetzung oder Kündigung des Servicevertrags, die Sperrung der Servicenutzung oder die Revokation der Mitgliedschaft (nachfolgend „Servicebeschränkung") vornehmen.
- ② Das Unternehmen kann Servicebeschränkungsmaßnahmen in folgenden Fällen ergreifen.
- 1. Wenn ein Mitglied die Geschäftstätigkeit des Unternehmens stört
- 2. Wenn Service-Updates, Verbesserungen oder Wartungsarbeiten erforderlich sind
- 3. Wenn Reparaturen oder Wartungsarbeiten an Geräten erforderlich sind
- 4. Wenn die normale Dienstbereitstellung aufgrund eines nationalen Notfalls, Stromausfalls, Geräteausfalls oder übermäßiger Servicenutzung gestört ist
- 5. Wenn ähnliche Umstände wie in den Fällen 1 bis 3 eintreten, die das Unternehmen an der Dienstbereitstellung hindern
- ③ Beabsichtigt das Unternehmen Servicebeschränkungsmaßnahmen zu ergreifen, benachrichtigt es das Mitglied vorab. Ist eine Vorabbenachrichtigung nicht möglich, erfolgt die Benachrichtigung unverzüglich nach Wegfall des Grundes.
- ④ Mitglieder können nach Beseitigung des Verstoßes die Aufhebung der Servicebeschränkung beantragen.
- ⑤ Das Unternehmen haftet nicht für Probleme durch Servicebeschränkungen oder -aussetzungen gemäß diesem Artikel, es sei denn, sie sind auf einen Fehler des Unternehmens zurückzuführen.
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Artikel 13 (Kündigung und Vertragsauflösung)
- ① Möchte ein Mitglied die Dienste nicht mehr nutzen und seinen Austritt erklären, muss es selbst einen Austrittsantrag gemäß den vom Unternehmen festgelegten Methoden stellen.
- ② Stellt ein Mitglied einen Austrittsantrag, leitet das Unternehmen das Austrittsverfahren ein. Ist ein sofortiger Austritt nicht möglich, informiert es das Mitglied separat über den Grund.
- ③ Ist ein Mitglied auch bei Einzeldiensten registriert, wird das Austrittsverfahren gemäß den Betriebsrichtlinien des jeweiligen Einzeldienstes durchgeführt.
- ④ Nach Abschluss des Austrittsverfahrens können alle Informationen über das Mitglied gelöscht werden, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.
- ⑤ Erfüllt ein Mitglied seine Pflichten nicht, kann das Unternehmen den Austritt veranlassen oder die Servicenutzung einschränken und benachrichtigt das Mitglied entsprechend.
- ⑥ Mitglieder können gemäß den festgelegten Verfahren Einspruch gegen Austritts- oder Servicebeschränkungsmaßnahmen einlegen. Erachtet das Unternehmen den Einspruch als berechtigt, stellt es die Mitgliedschaft wieder her oder hebt die Maßnahmen auf.
- ⑦ Nach dem Austritt kann die Nutzung der Dienste mit den Daten des ausgetretenen Mitglieds eingeschränkt werden.
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Artikel 14 (Schadensersatz)
- ① Verstößt eine Partei gegen diese Bedingungen und verursacht dadurch der anderen Partei oder einem Dritten einen Schaden, muss die verantwortliche Partei den entstandenen Schaden ersetzen.
- ② Beschädigt ein Mitglied den Ruf oder die Kreditwürdigkeit des Unternehmens und verursacht dadurch Schäden, muss das Mitglied diese ersetzen.
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Artikel 15 (Haftungsbeschränkung)
- ① Als Vermittler im elektronischen Handel trägt das Unternehmen ausschließlich die Verantwortung für den Betrieb und die Verwaltung des Systems zur effizienten Dienstbereitstellung.
- ② Das Unternehmen greift nicht in Streitigkeiten zwischen Mitgliedern ein und übernimmt keine damit verbundene Haftung.
- ③ Das Unternehmen ist kein Unterkunftsanbieter, Reiseveranstalter, Immobilienmakler oder Versicherer. Es kann jedoch innerhalb des ausdrücklich angegebenen Rahmens eine begrenzte Rolle übernehmen.
- ④ Für zwischen Mitgliedern abgeschlossene Transaktionen und bereitgestellte Informationen trägt das betreffende Mitglied die direkte Verantwortung; das Unternehmen ist nicht Partei der Einzelverträge zwischen Mitgliedern.
- ⑤ Das Unternehmen haftet nicht für Störungen bei der Servicenutzung, die auf das Verschulden des Mitglieds zurückzuführen sind.
- ⑥ Das Unternehmen haftet nicht, wenn es aufgrund von höherer Gewalt wie Naturkatastrophen keine Dienste bereitstellen kann.
- ⑦ Das Unternehmen haftet nicht für ausbleibende Gewinne oder Einnahmeverluste der Mitglieder bei der Servicenutzung, und auch nicht für Schäden durch via Servicenutzung gewonnene Daten.
- ⑧ Erhebt ein Dritter Einwände oder macht Schadensersatzansprüche geltend wegen Pflichtverstößen eines Mitglieds, muss das Mitglied die Angelegenheit auf eigene Kosten lösen und das Unternehmen schadlos halten.
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Artikel 16 (Auslegung der Bedingungen)
- ① Das Unternehmen kann zusätzlich zu diesen Bedingungen Zusatzbedingungen, Einzelvereinbarungen und Betriebsrichtlinien aufstellen.
- ② Für in diesen Bedingungen nicht geregelte Angelegenheiten gilt das Recht gemäß Zusatzbedingungen, Einzelvereinbarungen, Betriebsrichtlinien, sonstigem geltendem Recht oder der Handelspraxis.
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Artikel 17 (Vertraulichkeit)
Sofern nicht gesetzlich vorgeschrieben, dürfen das Unternehmen und die Mitglieder keine Informationen, Materialien, Know-how oder sonstige vertraulich verwaltete Informationen der anderen Partei an Dritte weitergeben.
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Artikel 18 (Verbotene Handlungen)
- ① Mitglieder dürfen folgende Handlungen nicht vornehmen.
- 1. Falsche Informationen bereitstellen
- 2. Zahlungen über andere Mittel als die Plattform veranlassen
- 3. Informationen über automatisierte Programme sammeln
- 4. Falsche, diffamierende, diskriminierende oder illegale Inhalte veröffentlichen
- 5. Geltendes Recht verletzen
- ② Mitglieder dürfen weder direkt noch indirekt die Geschäftstätigkeit des Unternehmens stören, dessen Ruf beschädigen, noch Dritte dazu verleiten.
- ③ Das Unternehmen kann überwachen, ob Mitglieder gegen geltendes Recht, diese Bedingungen oder Betriebsrichtlinien verstoßen. Mitglieder müssen kooperieren und Mindestbelege vorlegen. Das Unternehmen haftet nicht für Nachteile durch Verstöße gegen diese Verpflichtung.
- ① Mitglieder dürfen folgende Handlungen nicht vornehmen.
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Artikel 19 (Anwendbares Recht und Gerichtsstand)
- ① Für Streitigkeiten zwischen dem Unternehmen und Mitgliedern gilt das Recht der Republik Korea.
- ② Klagen bezüglich Streitigkeiten werden bei dem für den Sitz der Hauptniederlassung des Unternehmens zuständigen Gericht eingereicht.
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Artikel 20 (Ergänzende Bestimmungen)
- ① Zusätzlich vereinbarte Verträge und Dokumente sowie Ankündigungen des Unternehmens gemäß Richtlinienänderungen, Gesetzesänderungen oder behördlichen Vorgaben werden ebenfalls Bestandteil dieser Bedingungen.
- ② Für nicht geregelte Angelegenheiten gilt geltendes Recht, die Handelspraxis und die Unternehmensvorschriften.
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[Anhang]
- 1. (Inkrafttreten) Diese Nutzungsbedingungen treten am [20]. [03] 2026 in Kraft.
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Allgemeine Bedingungen und Dienste
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Artikel 1 (Zweck)
Diese Nutzungsbedingungen regeln die Rechte, Pflichten und Verantwortlichkeiten zwischen Webpreme (nachfolgend „Unternehmen") und seinen Mitgliedern in Bezug auf die Nutzung des Online-Plattformdienstes STAYERA (nachfolgend „Plattform").
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Artikel 2 (Begriffsbestimmungen)
Die in diesen Nutzungsbedingungen verwendeten Begriffe sind wie folgt definiert.
- 1. Dienst: Bezeichnet alle Dienstleistungen, die das Unternehmen den Mitgliedern über seine Website oder mobile Anwendung bereitstellt, einschließlich des Unterkunfts- und Erlebnis-Matching-Dienstes (nachfolgend „Unterkunft usw.") sowie damit verbundene Dienste wie Beratung, Dolmetschen und Informationsbereitstellung.
- 2. Einzeldienst: Bezeichnet jeden einzelnen Dienst, den das Unternehmen den Mitgliedern bereitstellt. Die spezifischen Arten und Inhalte können gemäß den Betriebsrichtlinien des Unternehmens hinzugefügt oder entfernt werden.
- 3. Plattform: Bezeichnet die vom Unternehmen betriebene STAYERA-Website und mobile Anwendung.
- 4. Mitglied: Bezeichnet eine natürliche oder juristische Person, die diesen Nutzungsbedingungen zustimmt und die vom Unternehmen bereitgestellten Dienste nutzt, wie folgt in Flatmates und Gäste unterteilt.
- ① Flatmate: Ein Mitglied, das über die Plattform Unterkunfts- und sonstige Dienstleistungen für Gäste bereitstellt.
- ② Gast (Guest): Ein Mitglied, das über die Plattform Unterkunfts- und sonstige Dienstleistungen von Flatmates bucht und nutzt.
- 5. Benutzername (ID): Bezeichnet die vom Mitglied gewählte und vom Unternehmen genehmigte Kombination aus Buchstaben und Zahlen zur Identifizierung.
- 6. Passwort: Bezeichnet die vom Mitglied festgelegte Kombination aus Buchstaben und Zahlen zur Bestätigung der Identität und zum Schutz vertraulicher Informationen, oder einen automatisch generierten Authentifizierungscode.
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Artikel 3 (Wirksamkeit, Bekanntmachung und Änderung)
- ① Das Unternehmen gibt den Inhalt dieser Nutzungsbedingungen sowie Firmennamen, Vertreter, Geschäftsadresse und Kontaktinformationen über den Startbildschirm oder einen verlinkten Bildschirm bekannt.
- ② Das Unternehmen kann diese Nutzungsbedingungen im Rahmen des geltenden Rechts bei Bedarf ändern. Die Mitglieder bestätigen, dass Zusatzbedingungen, Nutzungsregeln und andere Richtlinien Bestandteil dieser Nutzungsbedingungen sind.
- ③ Das Unternehmen kann für bestimmte Dienste separate Zusatzbedingungen aufstellen oder ändern. Bei Widersprüchen gelten diese Nutzungsbedingungen vorrangig für mitgliedsbezogene Angelegenheiten und die Einzelbedingungen für servicebezogene Angelegenheiten.
- ④ Mitglieder müssen regelmäßig auf die Dienste des Unternehmens zugreifen, um Änderungen zu überprüfen. Das Unternehmen haftet nicht für Schäden durch fehlerhafte E-Mail-Adressen oder mangelnden Servicezugriff.
- ⑤ Bei Änderungen teilt das Unternehmen den Mitgliedern den geänderten Inhalt und das Inkrafttretensdatum mindestens 7 Tage vorher mit. Bei nachteiligen Änderungen wird 30 Tage im Voraus angekündigt und zusätzlich über Pop-up-Fenster benachrichtigt.
- ⑥ Wenn das Unternehmen deutlich darauf hingewiesen hat, dass das Ausbleiben eines Widerspruchs vor dem Inkrafttretensdatum als Zustimmung gilt, und das Mitglied keine ausdrückliche Ablehnung erklärt hat, gilt es als mit den geänderten Bedingungen einverstanden.
- ⑦ Stimmt ein Mitglied den geänderten Bedingungen nicht zu, kann es dem Unternehmen seine Ablehnung mitteilen und den Servicevertrag bis zum Tag vor dem Inkrafttretensdatum kündigen.
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Artikel 4 (Abschluss des Dienstleistungsvertrags)
- ① Ein Mitglied, das die Dienste nutzen möchte, muss die erforderlichen Angaben wahrheitsgemäß ausfüllen, zustimmen und einen Mitgliedschaftsantrag stellen. Der Vertrag kommt zustande, wenn das Unternehmen ihn genehmigt und das System die Vollendung der Registrierung anzeigt.
- ② Das Unternehmen genehmigt Mitgliedschaftsanträge grundsätzlich. Es kann jedoch die Anfrage in folgenden Fällen ablehnen oder aufschieben.
- 1. Wenn ein anderer als der eigene Name, ein fremder Name oder Daten einer anderen Person verwendet werden
- 2. Wenn die gemachten Angaben unwahre Informationen, Auslassungen oder Fehler enthalten
- 3. Wenn die Angaben mit denen eines bereits registrierten Mitglieds übereinstimmen
- 4. Wenn der Antragsteller unter 14 Jahre alt ist
- 5. Wenn der Antragsteller zuvor mit Nutzungseinschränkungen oder einem Ausschluss belegt wurde
- 6. Wenn der Antrag zu einem unzulässigen Zweck oder entgegen den Betriebsrichtlinien gestellt wird
- 7. Wenn das Unternehmen es nach vernünftigem Ermessen für erforderlich hält
- ③ Die Genehmigung eines Servicevertrags stellt keine Garantie dar, dass die Unterkunft oder zugehörige Informationen geltendem Recht entsprechen. Auch nach der Genehmigung kann das Unternehmen den Vertrag kündigen, wenn ein Verstoß festgestellt wird.
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Artikel 1 (Zweck)
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Servicebetrieb
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Artikel 5 (Erbringung von Dienstleistungen)
- ① Das Unternehmen erbringt die folgenden Dienste; der spezifische Inhalt jedes Einzeldienstes wird in den jeweiligen Zusatzbedingungen festgelegt.
- 1. Plattformentwicklungs- und Betriebsdienste
- 2. Flatmate-Matching-Dienste einschließlich Unterkunftsbuchungsverwaltung und Abrechnung
- 3. Concierge-Dienste
- 4. Community-bezogene Dienste
- 5. Homestay-bezogene Dienste
- 6. Alle weiteren Dienste, die das Unternehmen zusätzlich bereitstellt oder im Rahmen von Partnerschaften mit Dritten anbietet
- ② Der Inhalt der erbrachten Dienste kann geändert werden; bei Änderungen benachrichtigt das Unternehmen die Mitglieder gemäß den festgelegten Methoden.
- ③ Das Unternehmen kann Mitgliedern, die einer Änderung nicht zustimmen, die Dienste vor der Änderung weiterhin bereitstellen. Ist dies nicht möglich, kann es den Dienst einstellen oder den Vertrag kündigen.
- ① Das Unternehmen erbringt die folgenden Dienste; der spezifische Inhalt jedes Einzeldienstes wird in den jeweiligen Zusatzbedingungen festgelegt.
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Artikel 6 (Rechte und Pflichten des Unternehmens)
- ① Das Unternehmen erbringt Dienste für Mitglieder ab dem Zeitpunkt des Abschlusses des Servicevertrags.
- ② Das Unternehmen hält geltendes Recht und diese Bedingungen ein und nimmt keine gegen die öffentliche Ordnung verstoßenden Handlungen vor.
- ③ Das Unternehmen ist bestrebt, kontinuierliche und stabile Dienste bereitzustellen.
- ④ Wenn das Unternehmen eine Meinung oder Beschwerde eines Mitglieds als berechtigt anerkennt, ergreift es geeignete Maßnahmen. Erfordert die Überprüfung des Sachverhalts erhebliche Zeit, benachrichtigt es das Mitglied über Grund und Zeitplan.
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Artikel 10 (Verwendung von Cookies)
- ① Das Unternehmen kann im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit ohne vorherige Zustimmung Cookies an die Computer der Mitglieder senden und Mitgliederinformationen zu statistischen Daten zusammenstellen, die keine Identifizierung bestimmter Personen ermöglichen.
- ② Mitglieder können die Browsereinstellungen ihres Computers ändern, um Cookies abzulehnen oder davor zu warnen. Änderungen bei der Servicenutzung infolge geänderter Cookie-Einstellungen liegen in der Verantwortung des Mitglieds.
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Artikel 11 (Benachrichtigungen an Mitglieder)
- ① Benachrichtigungen des Unternehmens an Mitglieder erfolgen über die vom Mitglied angegebene E-Mail-Adresse, Mobiltelefonnummer, Adresse usw., sofern in diesen Bedingungen nichts anderes geregelt ist.
- ② Bei Benachrichtigungen an alle Mitglieder kann das Unternehmen durch Veröffentlichung auf dem Startbildschirm oder dem Schwarzen Brett die Benachrichtigung ersetzen. Bei wichtigen Angelegenheiten muss auf mindestens zwei Wegen benachrichtigt werden.
- ③ Mitglieder müssen erreichbare Kontaktdaten angeben und diese aktuell halten. Bei Versäumnis werden sie nicht vor Nachteilen aus ausbleibenden Benachrichtigungen geschützt.
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Artikel 5 (Erbringung von Dienstleistungen)
-
Nutzungsregeln für Mitglieder
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Artikel 7 (Rechte und Pflichten der Mitglieder)
- ① Mitglieder können die vom Unternehmen bereitgestellten Dienste sowie Einzeldienste nutzen, denen sie zugestimmt haben.
- ② Mitglieder sind für die Verwaltung ihres Benutzernamens und Passworts verantwortlich und dürfen Dritten die Nutzung nicht gestatten.
- ③ Stellt ein Mitglied einen Missbrauch seiner Zugangsdaten oder eine Nutzung durch Dritte fest, muss es das Unternehmen unverzüglich benachrichtigen.
- ④ Mitglieder müssen geltendes Recht, diese Bedingungen, Nutzungshinweise sowie die vom Unternehmen übermittelten Informationen einhalten und dürfen die Geschäftstätigkeit nicht stören.
- ⑤ Mitglieder dürfen ihr Nutzungsrecht an den Diensten oder sonstige Rechtsstellungen nicht an Dritte übertragen, verschenken oder als Sicherheit bereitstellen.
- ⑥ Verstößt ein Mitglied gegen diesen Artikel, kann das Unternehmen alle oder Teile der Dienste einschränken oder aussetzen.
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Artikel 8 (Schutz personenbezogener Daten)
Das Unternehmen ist bestrebt, die personenbezogenen Daten der Mitglieder gemäß dem Gesetz zur Förderung der Nutzung von Informations- und Kommunikationsnetzen, dem Datenschutzgesetz und anderen anwendbaren Rechtsvorschriften zu schützen. Der Schutz und die Verwendung personenbezogener Daten richten sich nach den geltenden Rechtsvorschriften und der Datenschutzrichtlinie des Unternehmens.
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Artikel 9 (Geistiges Eigentum)
- ① Das Unternehmen erstellt und implementiert Betriebsrichtlinien zum Schutz des geistigen Eigentums; Mitglieder müssen diese Richtlinien einhalten.
- ② Alle Rechte an vom Unternehmen erstellten Werken (Marken, Dienstleistungsmarken, Logos, Zeichnungen usw.) und an den Diensten liegen beim Unternehmen.
- ③ Von Mitgliedern veröffentlichte Inhalte können in den Diensten, Werbemaßnahmen und Anzeigen erscheinen und im für die Dienstbereitstellung erforderlichen Umfang teilweise geändert, vervielfältigt oder bearbeitet werden.
- ④ Mitglieder erhalten durch das Unternehmen eine Nutzungserlaubnis und erwerben nicht das Eigentum oder Rechte des geistigen Eigentums an den Diensten.
- ⑤ Mitglieder dürfen Informationen aus der Dienstnutzung ohne vorherige Genehmigung nicht für kommerzielle Zwecke verwenden oder Dritten zur Nutzung überlassen.
- ⑥ Stellt ein Mitglied dem Unternehmen Materialien bereit, gewährt es eine unbefristete, gebührenfreie Nutzungslizenz. Diese Lizenz bleibt auch nach Kündigung des Servicevertrags bestehen.
- ⑦ Bei Verwendung bereitgestellter Materialien verbleiben die Rechte des geistigen Eigentums beim Mitglied. Das Mitglied garantiert, dass bereitgestellte Materialien keine Rechte Dritter verletzen.
- ⑧ Erhebt ein Dritter Einwände bezüglich Rechten des geistigen Eigentums, kann das Unternehmen alle Dienste für das betreffende Mitglied einstellen. Das Mitglied muss das Unternehmen schadlos halten und alle Schäden ersetzen.
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Artikel 12 (Einschränkung der Servicenutzung)
- ① Verstößt ein Mitglied gegen geltendes Recht, diese Bedingungen oder Betriebsrichtlinien, kann das Unternehmen die Aussetzung oder Kündigung des Servicevertrags, die Sperrung der Servicenutzung oder die Revokation der Mitgliedschaft (nachfolgend „Servicebeschränkung") vornehmen.
- ② Das Unternehmen kann Servicebeschränkungsmaßnahmen in folgenden Fällen ergreifen.
- 1. Wenn ein Mitglied die Geschäftstätigkeit des Unternehmens stört
- 2. Wenn Service-Updates, Verbesserungen oder Wartungsarbeiten erforderlich sind
- 3. Wenn Reparaturen oder Wartungsarbeiten an Geräten erforderlich sind
- 4. Wenn die normale Dienstbereitstellung aufgrund eines nationalen Notfalls, Stromausfalls, Geräteausfalls oder übermäßiger Servicenutzung gestört ist
- 5. Wenn ähnliche Umstände wie in den Fällen 1 bis 3 eintreten, die das Unternehmen an der Dienstbereitstellung hindern
- ③ Beabsichtigt das Unternehmen Servicebeschränkungsmaßnahmen zu ergreifen, benachrichtigt es das Mitglied vorab. Ist eine Vorabbenachrichtigung nicht möglich, erfolgt die Benachrichtigung unverzüglich nach Wegfall des Grundes.
- ④ Mitglieder können nach Beseitigung des Verstoßes die Aufhebung der Servicebeschränkung beantragen.
- ⑤ Das Unternehmen haftet nicht für Probleme durch Servicebeschränkungen oder -aussetzungen gemäß diesem Artikel, es sei denn, sie sind auf einen Fehler des Unternehmens zurückzuführen.
-
Artikel 13 (Kündigung und Vertragsauflösung)
- ① Möchte ein Mitglied die Dienste nicht mehr nutzen und seinen Austritt erklären, muss es selbst einen Austrittsantrag gemäß den vom Unternehmen festgelegten Methoden stellen.
- ② Stellt ein Mitglied einen Austrittsantrag, leitet das Unternehmen das Austrittsverfahren ein. Ist ein sofortiger Austritt nicht möglich, informiert es das Mitglied separat über den Grund.
- ③ Ist ein Mitglied auch bei Einzeldiensten registriert, wird das Austrittsverfahren gemäß den Betriebsrichtlinien des jeweiligen Einzeldienstes durchgeführt.
- ④ Nach Abschluss des Austrittsverfahrens können alle Informationen über das Mitglied gelöscht werden, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.
- ⑤ Erfüllt ein Mitglied seine Pflichten nicht, kann das Unternehmen den Austritt veranlassen oder die Servicenutzung einschränken und benachrichtigt das Mitglied entsprechend.
- ⑥ Mitglieder können gemäß den festgelegten Verfahren Einspruch gegen Austritts- oder Servicebeschränkungsmaßnahmen einlegen. Erachtet das Unternehmen den Einspruch als berechtigt, stellt es die Mitgliedschaft wieder her oder hebt die Maßnahmen auf.
- ⑦ Nach dem Austritt kann die Nutzung der Dienste mit den Daten des ausgetretenen Mitglieds eingeschränkt werden.
-
Artikel 7 (Rechte und Pflichten der Mitglieder)
-
Haftung und Streitigkeiten
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Artikel 14 (Schadensersatz)
- ① Verstößt eine Partei gegen diese Bedingungen und verursacht dadurch der anderen Partei oder einem Dritten einen Schaden, muss die verantwortliche Partei den entstandenen Schaden ersetzen.
- ② Beschädigt ein Mitglied den Ruf oder die Kreditwürdigkeit des Unternehmens und verursacht dadurch Schäden, muss das Mitglied diese ersetzen.
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Artikel 15 (Haftungsbeschränkung)
- ① Als Vermittler im elektronischen Handel trägt das Unternehmen ausschließlich die Verantwortung für den Betrieb und die Verwaltung des Systems zur effizienten Dienstbereitstellung.
- ② Das Unternehmen greift nicht in Streitigkeiten zwischen Mitgliedern ein und übernimmt keine damit verbundene Haftung.
- ③ Das Unternehmen ist kein Unterkunftsanbieter, Reiseveranstalter, Immobilienmakler oder Versicherer. Es kann jedoch innerhalb des ausdrücklich angegebenen Rahmens eine begrenzte Rolle übernehmen.
- ④ Für zwischen Mitgliedern abgeschlossene Transaktionen und bereitgestellte Informationen trägt das betreffende Mitglied die direkte Verantwortung; das Unternehmen ist nicht Partei der Einzelverträge zwischen Mitgliedern.
- ⑤ Das Unternehmen haftet nicht für Störungen bei der Servicenutzung, die auf das Verschulden des Mitglieds zurückzuführen sind.
- ⑥ Das Unternehmen haftet nicht, wenn es aufgrund von höherer Gewalt wie Naturkatastrophen keine Dienste bereitstellen kann.
- ⑦ Das Unternehmen haftet nicht für ausbleibende Gewinne oder Einnahmeverluste der Mitglieder bei der Servicenutzung, und auch nicht für Schäden durch via Servicenutzung gewonnene Daten.
- ⑧ Erhebt ein Dritter Einwände oder macht Schadensersatzansprüche geltend wegen Pflichtverstößen eines Mitglieds, muss das Mitglied die Angelegenheit auf eigene Kosten lösen und das Unternehmen schadlos halten.
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Artikel 14 (Schadensersatz)
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Sonstige Rechtsangelegenheiten
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Artikel 16 (Auslegung der Bedingungen)
- ① Das Unternehmen kann zusätzlich zu diesen Bedingungen Zusatzbedingungen, Einzelvereinbarungen und Betriebsrichtlinien aufstellen.
- ② Für in diesen Bedingungen nicht geregelte Angelegenheiten gilt das Recht gemäß Zusatzbedingungen, Einzelvereinbarungen, Betriebsrichtlinien, sonstigem geltendem Recht oder der Handelspraxis.
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Artikel 17 (Vertraulichkeit)
Sofern nicht gesetzlich vorgeschrieben, dürfen das Unternehmen und die Mitglieder keine Informationen, Materialien, Know-how oder sonstige vertraulich verwaltete Informationen der anderen Partei an Dritte weitergeben.
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Artikel 18 (Verbotene Handlungen)
- ① Mitglieder dürfen folgende Handlungen nicht vornehmen.
- 1. Falsche Informationen bereitstellen
- 2. Zahlungen über andere Mittel als die Plattform veranlassen
- 3. Informationen über automatisierte Programme sammeln
- 4. Falsche, diffamierende, diskriminierende oder illegale Inhalte veröffentlichen
- 5. Geltendes Recht verletzen
- ② Mitglieder dürfen weder direkt noch indirekt die Geschäftstätigkeit des Unternehmens stören, dessen Ruf beschädigen, noch Dritte dazu verleiten.
- ③ Das Unternehmen kann überwachen, ob Mitglieder gegen geltendes Recht, diese Bedingungen oder Betriebsrichtlinien verstoßen. Mitglieder müssen kooperieren und Mindestbelege vorlegen. Das Unternehmen haftet nicht für Nachteile durch Verstöße gegen diese Verpflichtung.
- ① Mitglieder dürfen folgende Handlungen nicht vornehmen.
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Artikel 19 (Anwendbares Recht und Gerichtsstand)
- ① Für Streitigkeiten zwischen dem Unternehmen und Mitgliedern gilt das Recht der Republik Korea.
- ② Klagen bezüglich Streitigkeiten werden bei dem für den Sitz der Hauptniederlassung des Unternehmens zuständigen Gericht eingereicht.
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Artikel 20 (Ergänzende Bestimmungen)
- ① Zusätzlich vereinbarte Verträge und Dokumente sowie Ankündigungen des Unternehmens gemäß Richtlinienänderungen, Gesetzesänderungen oder behördlichen Vorgaben werden ebenfalls Bestandteil dieser Bedingungen.
- ② Für nicht geregelte Angelegenheiten gilt geltendes Recht, die Handelspraxis und die Unternehmensvorschriften.
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[Anhang]
- 1. (Inkrafttreten) Diese Nutzungsbedingungen treten am [20]. [03] 2026 in Kraft.
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Artikel 16 (Auslegung der Bedingungen)